Häufig gestellte Fragen
Kontraindikationen
Die EMS-Beckenbodenstuhl-Therapie wird nicht empfohlen
- in der Schwangerschaft,
- bei Tumoren im Beckenbereich,
- innerhalb der ersten 3 Monate nach Operationen im Beckenbereich,
- bei Herzschrittmachern,
- bei eingesetzter Kupferspirale (bitte fragen Sie Ihre Gynäkologin / Ihren Gynäkologen),
- bei akuten Entzündungen im Beckenbereich.
Bei Fragen / Unsicherheit:
Bitte sprechen Sie uns an. Wir bieten bei den oben genannten Kontraindikationen auch alternative Behandlungsansätze an.
Die Kosten?
Private Krankenkassen/ Zusatzversicherung:
- Abgerechnet wird nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker (GebüH).
- Es wird stets nur der Beihilfesatz abgerechnet.
- Somit werden die Kosten i. d. R. zu 100% übernommen (Privatpatienten/ Beihilfepatienten).
- Bei Patienten mit einer Zusatzversicherung (Heilpraktikerkostenerstattung) werden die Kosten je nach Vertrag zum Großteil übernommen.
Gesetzliche Krankenkassen:
- Ein Großteil der Gesetzlichen Krankenkassen erstatten anteilig die Behandlungskosten – siehe: osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Wie bezahle ich in der Praxis?
Ab März 2026 bitten wir um Begleichung der Rechnung im Anschluss an die Behandlung mittels EC-Karte/Girocard, Apple Pay oder Google Wallet.
Sie erhalten direkt nach der Bezahlung eine Quittung; die Rechnung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt. Sollten Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, schicken wir Ihnen die Rechnung per Post zu.
Übergangsweise besteht in Ausnahmefällen auch noch die Möglichkeit, über die Abrechnungsstelle zu bezahlen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wir nehmen in der Praxis kein Bargeld an!
